Gemeinden sorgen
für ideale
Wohnformen
im Alter
Das La Résidence hat Leistungsvereinbarungen
mit diesen Gemeinden:
Stadt Schaffhausen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen,
Lohn, Merishausen, Stetten
Interessierte aus diesen Gemeinden werden bei der Vermietung von
Wohnungen und Zimmern bevorzugt.
Bewohnerinnen und Bewohner aus Nicht-Vertragsgemeinden
bezahlen einen Aufschlag gemäss Regelung in der Taxordnung.
Die Vertragsgemeinden haben Kapital- oder Betriebsbeiträge an das
La Résidence geleistet. Auf diese Weise stellen sie Wohn- und Be-
treuungsformen für ihre betagten Einwohnerinnen und Einwohner zur
Verfügung, wie vom Altersbetreuungs- und Pflegegesetz gefordert.
Ausserdem sichern sie die Restfinanzierung (Kostenbeteiligung) an den
ungedeckten Pflegekosten gegenüber dem La Résidence.
Jede Vertragsgemeinde entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter
in die Aufsichtskommission des La Résidence.